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   BGH, 15.09.2015 - VI ZR 170/14   

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https://dejure.org/2015,32903
BGH, 15.09.2015 - VI ZR 170/14 (https://dejure.org/2015,32903)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2015 - VI ZR 170/14 (https://dejure.org/2015,32903)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2015 - VI ZR 170/14 (https://dejure.org/2015,32903)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB
    Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Patientenaufklärung vor einer nur relativ indizierten Sigmaresektion

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Aufklärungserfordernis bei einer prophylaktischen Operation; Aufklärungsanforderungen bei nicht erforderlicher restriktiv indizierter Operation auf Wunsch eines Patienten mit Sicherheitsbedürfnis

  • rewis.io

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Patientenaufklärung vor einer nur relativ indizierten Sigmaresektion

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Umfang der Aufklärung bei nur relativ indizierter Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an das Aufklärungserfordernis bei einer prophylaktischen Operation; Aufklärungsanforderungen bei nicht erforderlicher restriktiv indizierter Operation auf Wunsch eines Patienten mit Sicherheitsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflicht bei eigentlich überflüssigen Operationen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 97 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung bei subjektiver Erforderlichkeit eine Operation (hier: Sigmaresektion)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1419
  • VersR 2016, 51
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen (BGH, VersR 2016, 51 f., Tz. 4; BGH, VersR 2015, 1293 ff., Tz. 6/11 m.w.N., juris; BGH, VersR 2014, 632 f., Tz. 11 m.w.N:, juris).
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